ROSENKRIEG
Nichts hält ewig, auch kein Gebäude.
Durch die Scheidung wird nicht nur die Ehe geteilt, sondern meist auch das einst gemeinsame Haus aufgeteilt und verkauft.
Zuerst fetzt man daheim, dann geht es bei Gericht weiter!
Zumindest wird der Anwalt kontaktiert.
Bei der Ehetrennung lässt man sich von einem Scheidungsanwalt vertreten.
AUCH BEIM HAUSVERKAUF SOLLTE MAN AUF SPEZIALISTEN VERTRAUEN
Sobald sich die Wege trennen wird man überlegen müssen, was mit dem Haus oder der Wohnung geschehen soll. Bleibt einer darin wohnen kann der andere eine Gegenleistung mit Auszahlung verlangen, auch eine Übernahme des Kredits wäre denkbar. Am einfachsten wäre schließlich ein Verkauf des Hauses und Aufteilung des Erlöses. Dann braucht man nicht mehr herumstreiten als nötig, braucht nicht abzuschätzen wie viel der Wert der Liegenschaft für die Zahlung sei oder sonstige Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang der Eigentumsverhältnisse.
Natürlich gibt es auch Trennungen, die im Guten auseinander gehen.
Glück gehabt, denn dann ersparen Sie sich viel Zeit und Stress.
Doch oft wird die Waage der Gerechtigkeit auf die Probe gestellt.
Falls Sie Ihre Zeit für andere Dinge nutzen wollen, als Ihr Eigenheim zu inserieren, mit Interessenten zu telefonieren, E-Mails zu schreiben, Besichtigungen durchzuführen, Dokumente zu übermitteln, Fragen abzuklären und dazu noch unseriöse Angebote erhalten.